
Umweltsiegel erleichtern die nachhaltige Beschaffung

06.08.2019 - Die öffentliche Hand ist nach wie vor der größte Einkäufer in Deutschland. Zu den Beschaffungskriterien, nach denen sich die Verantwortlichen richten, gehören auch ökologische Gesichtspunkte. Diese lassen sich am einfachsten anhand der zertifizierten Umweltsiegel nachweisen.
Die Ausschreibungen der öffentlichen Hand
Die Einkäufe der öffentlichen Hand machen in Deutschland über 350 Mrd. Euro im Jahr aus und verantworten somit rund 17 % des Bruttoinlandsprodukts. Die öffentliche Hand ist damit hierzulande der größte Konsument. Doch wer den Staat zu seinen Kunden zählen möchte, muss sich dem Prozess der Ausschreibungen stellen – die Beschaffung für den öffentlichen Sektor ist ein komplexer Vorgang. Für die Verantwortlichen gilt es, rechtliche Rahmenbedingungen, die Grundsätze des Vergaberechts, EU-Richtlinien und natürlich wirtschaftliche Faktoren zu beachten. Im Gegenzug müssen Anbieter die Einhaltung aller Vorgaben für ihr Unternehmen sowie für ihre Produkte oder Dienstleistungen nachweisen.
Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen und Vergabe
Die Einbindung von Umweltaspekten in Ausschreibungen macht dabei den Prozess für alle nicht einfacher. Als Haupthindernis für eine Berücksichtigung umweltbezogener Anforderungen wird von den behördlichen Einkäufern oft ein Fehlen von leicht zugänglichen, verlässlichen, aktuellen und marktfähigen Produktanforderungen bzw. Umweltkriterien genannt, die für eine Vergabe genutzt werden können. Die Beschaffer in der öffentlichen Verwaltung können sich nicht in komplexe ökowissenschaftliche Themen einarbeiten und daraus selbst Umweltschutzanforderungen für ihre Ausschreibungen ableiten. Und auch die Anbieter sind nicht in der Lage, mit Einzelnachweisen auf stetig wechselnde Kriterien zu antworten. Die Lösung für beide Seiten ist die Einbeziehung der standardisierten und zertifizierten Umweltsiegel bzw. der im Rahmen ihrer Vergabe angewandten Kriterien. Eine solche Vorgehensweise ist laut Umweltbundesamt „vergaberechtlich auch explizit möglich. Bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung kommen Umweltzeichen daher eine erhebliche Bedeutung zu.“
Anerkannte Umweltzeichen und ihre Bedeutung
Steinbeis Papiere sind mit zwei der wichtigsten Umweltsiegel ausgezeichnet, die auch vom Bundesumweltamt in Schulungsskripten und Ratgebern für nachhaltige Beschaffung besonders hervorgehoben werden: Der Blaue Engel und das EU Ecolabel sind nach der ISO Norm 14024 als Typ-I-Umweltzeichen deklariert. Mit diesen werden besonders umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen innerhalb einer Produktgruppe ausgezeichnet. Sie wenden sich gleichermaßen an private wie an gewerbliche oder öffentliche Endverbraucher – also auch an die Beschaffungsstellen. Umweltzeichen vom Typ I basieren auf einer Mehrkriterienbewertung und werden von unabhängigen Zertifizierungs- und Prüfstellen vergeben – also nicht von Branchen- oder Handelsverbänden. Die zugrunde gelegten Kriterien eignen sich laut Umweltbundesamt „in der Regel sehr gut als Grundlage für Ausschreibungen, u. a. weil sie meistens Umwelteffekte entlang des gesamten Lebenszyklus adressieren und strenge/ambitionierte Anforderungen formuliert werden. Dies garantiert eine hohe Umweltentlastung oder -schonung.“ Weitere Typ-I-Umweltzeichen sind neben dem Blauen Engel und dem EU Ecolabel z. B. das Österreichische Umweltzeichen, das Nordische Umweltzeichen „Nordic Swan“ sowie das Bio-Logo der Europäischen Union und das Bio-Siegel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Umweltzeichen wie der Blaue Engel und das EU- Ecolabel den Beschaffungsverantwortlichen im öffentlichen Bereich „auf den ersten Blick“ zeigen können, dass die angebotenen Produkte die von ihnen geforderten Umweltkriterien erfüllen. Aber auch gewerbliche Einkäufer greifen mittlerweile gern auf die Einbeziehung der Umweltsiegel in ihren Beschaffungsprozessen zurück, um Produkte zu erwerben, die weniger Umweltbelastungen bewirken als vergleichbare konventionelle Produkte. Vor allem Betriebe (und somit deren Einkauf), die laut CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz seit 2017 zu ihrem sozialen und ökologischen Handeln Rechenschaft ablegen müssen, achten verstärkt auf diese Aspekte. Aber auch Unternehmen, die wiederum der öffentlichen Beschaffung ihre konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit beweisen möchten – und hier schließt sich der Kreis –, sind beim Einkauf von Produkten mit den Umweltsiegeln auf der sicheren Seite.
Die Umweltsiegel machen es für alle – vom Staat über einen Mittelständler bis zum Privathaushalt – einfacher, mit gutem Gefühl zuzugreifen.
Steckbrief Blauer Engel
- Herkunft: Deutschland
- Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA), Jury Umweltzeichen, RAL gGmbH.
- Gründungsjahr: 1978
- URL: www.blauer-engel.de
- Zertifizierte Produkte und Dienstleistungen: Derzeit insgesamt ca. 12.000 Produkte und Dienstleistungen in 113 Produktgruppen
- Produkt- und Dienstleistungskategorien: „Alltag und Wohnen“, „Papier und Druck“ „Elektrogeräte“, „Bauen und Heizen“, „Gewerbe und Kommune“.
- Erläuterungen zum Herausgeber: Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium, die Kriterien werden durch das Umweltbundesamt erarbeitet. Das unabhängige Beschlussgremium, die Jury Umweltzeichen, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden, Gewerkschaften, Industrie und Handwerk, Wissenschaft, Kirchen und Jugendorganisationen zusammen.
Steckbrief EU Ecolabel
- Herkunft: Europäische Union (Verordnung EWG 880/92), heute: VERORDNUNG (EG) Nr. 66/2010
- Herausgeber: Europäische Kommission, European Union Ecolabelling Board (EUEB)
- Gründungsjahr: 1992
- URL: www.eu-ecolabel.de
- Zertifizierte Produkte und Dienstleistungen: Derzeit mehr als 37.000 Produkte in 28 Produktgruppen, von Elektrogeräten über Textilien, Farben und Lacke bis hin zu Campingplätzen.
- Keine Zuordnung zu übergeordneten Produktkategorien.
- Erläuterungen zum Herausgeber: Das EUEB ist das oberste Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten, aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Industrie, Gewerkschaften, Handel, Herstellern und Dienstleistungsanbietern. Die Vergabe erfolgt durch die zuständige nationale Kompetenzstelle, Deutschland: RAL gGmbH und UBA, die Gültigkeit bezieht sich auf den gesamten EU-Raum.
Titelbild: Steinbeis Papier GmbH